Muss ein Abbruchobjekt vor dem Verkauf abgerissen werden?

Abbruch vor dem Verkauf?

Einen Altbau Rückbauen um das Land verkaufen zu können. Macht das Sinn?

Die ImmoService Partner GmbH, ein sehr erfahrener Makler auch im Altbausegment, sagt ganz klar nein! „Die Verkaufbarkeit und der Preis steigen, wenn das Gebäude noch steht!“ ist Frank Kessler aus Auenstein überzeugt. Und die Verkaufszahlen seiner Immobilienfirma bestätigen diese Tendenz klar: Von über 20 Altbauliegenschaften die ImmoService in den letzten Jahren verkauft hat, wurde zu guter Letzt nur gerade eine rückgebaut.

Der Preis
Auch preislich ist der Verkauf als Liegenschaft dem Rückbau und Verkauf als baureifes Grundstück vorzuziehen. Meist findet sich ein Käufer, der bereit ist, für das bestehende Gemäuer und Dach noch 50.000 bis 100.000.- zu bezahlen. Wird rückgebaut steht dieser Mehrwert den Abbruchkosten in der Höhe von durchschnittlich 50.000.- gegenüber. So können meistens Mehrwerte in der Höhe von über 100.000.- realisiert werden.

Die Ausnahme
Nur eine Ausnahme bestätigt die Regel: Steht der Altbau auf einem sehr teuren Grundstück an bester Lage, kann unter Umständen ein Rückbau angebracht sein. Aber auch da empfiehlt ImmoService klar: Erst verkaufen – dann rückbauen!

ImmoService informiert die Besitzer von Altbauten fundiert, bevor sie sich zu einem Verkauf entschliessen. Nur so können finanziell schwerwiegende Fehler vermieden werden.