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Frage: Meine Mutter ist mit Demenz im Pflegeheim. Ihr Haus steht leer, verliert dadurch an Wert und verursacht grossen Aufwand. Nun möchten wir für unsere Mutter das Haus verkaufen. Darf ich nun für Sie das Haus veräussern?
Antwort/Lösung: Sobald eine Person nicht mehr zeichnungsfähig ist, wird ein Immobilienverkauf sehr kompliziert und braucht viel Erfahrung und Fachwissen. Der Gesetzgeber schreibt hier den genauen Verkaufsablauf vor. Ihre Mutter muss einen Amtsvormund haben und der Verkauf muss vom Familiengericht abgesegnet werden. Hier ist es sehr wichtig, einen erfahrenen Makler zu beauftragen, der den Verkauf bereits zu Beginn seriös und kompetent in die Hand nimmt. Dabei ist die konstruktive Zusammenarbeit des Maklers mit den Behörden zentral. So können oft gute Lösungen erarbeitet werden, welchen allen Beteiligten entsprechen.
Vorsorge, dass es nicht so weit kommt: Besser ist aber die vorausschauende Vorsorge. Hier bietet sich zum Beispiel die Schenkung der Liegenschaft an die Erben an. Wurde die Liegenschaft bereits auf die Nachkommen überschrieben, können nun diese zum Beispiel die Hypothek erhöhen, das Haus vermieten oder frei verkaufen. Mit der Regelung des Wohnrechtes zu Lebzeiten sind die Rechte der Mutter gesichert. Gehört die Immobilie aber noch den nun nicht mehr urteilsfähigen Senioren, so kommt oft bei den Nachkommen grosses Erstaunen auf, wenn sie für die eigenen Eltern nicht mehr entscheiden dürfen.
Das richtige Vorgehen: Vorgängig muss die richtige Verkaufsstrategie erarbeitet werden. Kein Fall ist genau gleich wie der andere. Daher ist jedes Geschäft individuell zu behandeln. Mit viel Erfahrung und Feingefühl muss nun der spezialisierte Makler die massgeschneiderte Lösung – die sowohl den Besitzern, wie auch dem Gesetzgeber gerecht wird – finden. Kommt es zu einer Versteigerung wird ein Verkauf an den Meistbietenden aber unausweichlich. Nun sind keine Veräusserungen zum Familienpreis an ein Kind mehr möglich. Auch der unliebsame Nachbar kann trotz anderslautendem Willen der (noch) Besitzer nicht daran gehindert werden, die Immobilie zu kaufen, solange er den höchsten Preis bietet. Mit der Erfahrung und dem Geschick des versierten Immobilienmaklers kann aber meistens trotzdem noch eine gute Lösung gefunden werden.
Fazit: Besser vorsorgen und die Immobilien an die Erben im Voraus verschenken (mit lebenslänglichem Wohnrecht natürlich). Wenn es schon zu spät ist, dann Hilfe holen bei einem erfahrenen Fachmann.
Die Beratung: Die ImmoService Partner GmbH aus Auenstein und Gränichen hat sich in den letzten Jahren auf den Verkauf von Immobilien im Alter spezialisiert und freut sich, Sie vorerst unverbindlich aber umfassend zu beraten.
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